Amtliche Bekanntmachung

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Wichtige Informationen

Allgemeines

Die folgenden Informationen helfen Ihnen, Ihren

auf elektronischem Weg schnell und einfach zu stellen. Bitte beachten Sie, dass das Ausfüllen der Formularseiten online erfolgt. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden nur solange vorgehalten, wie Sie sich in dem Eingabefenster befinden. Schließen Sie das Anwendungsfenster, werden alle eingegeben Daten gelöscht.

Achtung: Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Drucker betriebsbereit ist.

Dateneingabe

Geben Sie die Daten in die folgenden Formularseiten ein und drücken Sie dann die unteren Schaltflächen.

Bitte beachten Sie, dass gekennzeichnete Pflichtfelder (* oder Hinweis) zwingend für eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages ausgefüllt werden müssen. Abschließend erhalten Sie eine Zusammenfassung des gesamten Antrags, die Sie prüfen und auch ändern können.

Sind alle Eingaben korrekt, können Sie die Antrags-Zusammenfassung für Ihre Unterlagen über die Schaltfläche "Drucken" in der oberen Menüleiste Ihres Browsers ausdrucken. Anschließend senden Sie den elektronischen Antrag bitte unter Verwendung der Schaltfläche "Absenden" am Ende der Antrags-Zusammenfassung ab.

Danach wird ein elektronisches Dokument mit einer Kontroll-Nummer und einer Erklärung angezeigt. Diesen Beleg müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und an das im Adressfeld angegebene zuständige Versorgungsamt per Post versenden. Die erforderlichen Papierdokumente werden in der Antrags-Zusammenfassung aufgelistet. Fügen Sie diese Unterlagen bitte Ihrem Antrag bei.

Unterschrift

Die Erklärung mit Ihrer Unterschrift ist Voraussetzung für eine rechtswirksame Antragstellung. Die dem Versorgungsamt elektronisch vorliegenden Daten dürfen erst verarbeitet werden, wenn die von Ihnen unterschriebene Erklärung vorliegt. Wenn Sie die von Ihnen unterschriebene Erklärung nicht möglichst umgehend nachgereichen, werden die elektronisch übermittelten Daten gelöscht. Ein rechtswirksamer Antrag liegt dann nicht vor.

Sofern Sie Elterngeld oder Erziehungsgeld beantragen und mit einem Partner in häuslicher Gemeinschaft leben, ist auch dessen Unterschrift auf der Erklärung erforderlich.

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