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Abfallentsorgung - Genehmigung zur gewerbsmäßigen Vermittlung von Abfällen (Maklergenehmigung)
Strukturinformationen |
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| Bezeichnung des Verfahrens | Abfallentsorgung - Genehmigung zur gewerbsmäßigen Vermittlung von Abfällen (Maklergenehmigung) |
| Grundinformationen zum Verfahren | Wer, ohne im Besitz der Abfälle zu sein, für Dritte die Verbringung der Abfälle gewerbsmäßig vermitteln will, bedarf einer Genehmigung. Der Antragsteller wird anhand Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister auf seine Zuverlässigkeit hin überprüft. Die Prüfung des Unternehmens erfolgt anhand eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister und dem Handelsregister. Die Fachkunde der verantwortlichen Person(en) wird duch die einzureichenden Unterlagen geprüft. |
| zuständige Stelle für das Verfahren |
Zuständig ist
- die Untere Umweltschutzbehörde (jeweilige/r Stadt bzw. Kreis) in deren Bezirk Sie Ihren Hauptsitz haben, oder die Bezirksregierung Münster sofern diese nach der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) für Ihren Betrieb zuständig ist, z.B. wenn Sie an Ihrem Hauptsitz im Regierungsbezirk eine Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz betreiben oder Ihr Betrieb seinen Sitz im Ausland hat. |
| vom Dienstleister zu erfüllende Voraussetzungen (Informationen zu gesetzl. Vorgaben) | Zuverlässigkeit, Fachkunde |
| erforderliche Unterlagen |
Erforderliche firmenbezogene Unterlagen bzw. Angaben:
Für alle Betriebsinhaber, gesetzlichen Vertreter des Betriebsinhabers, vertretungsberechtigten Gesellschafter, Geschäftsführer:
Erforderliche Unterlagen bzw. Angaben für die verantwortliche/n Person/en:
Bei ausländischen Antragstellern können gleichwertige Genehmigungen/Unterlagen anerkannt werden. Bei einem Wohnsitz im Ausland sidn Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte direkt beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de) zu beantragen und ein beglaubigtes Führungszeugnis vom Wohnort beizufügen. |
| anfallende Gebühren | 125 € bis 2.500 € |
| Bearbeitungsdauer / Fristenregelungen | 3 Monate nach Vorlage vollständiger Unterlagen; danach Genehmigungsfiktion |
| weitere Hinweise | |
| weiterführende Informationen (z.B. Rechtsgrundlagen) | |

