Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Struktur-und Dorfentwicklung

Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Mit den Mitteln der Struktur-und Dorfentwicklung sollen Maßnahmen umgesetzt werden, durch die die Einwohnerinnen und Einwohnern des ländlichen Raums unterstütz werden, den wirtschaftlichen, demografischen und sozio-kulturellen Veränderungen entgegenzutreten.

Die in allen 5 Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens zum Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Anträge werden im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach landesweit einheitlichen Projektauswahlkriterien bewertet und anschließend im Ministerium anhand der erreichten Punktzahl zu einem landesweiten Ranking zusammengeführt. Die Bewilligung erfolgt gemäß den verfügbaren Haushaltmitteln anhand dieses Rankings.

Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit uns in Verbindung (Kontaktdaten siehe unten), damit wir die Förderfähigkeit und die Wahrscheinlichkeit einer Förderung ausloten können.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Förderanträge können vom 14.02.2024 bis 15.04.2024 digital eingereicht werden. Eine spätere Antragstellung wird technisch nicht möglich sein

Bezeichnung Förderprogramm

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur-und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Wer ist zuwendungsberechtigt?

a) Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinnützige juristische Personen

b) Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, soweit nicht unter a) aufgeführt

Wo kann gefördert werden?

In Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohner, die sich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum befinden (incl. des Außenbereichs der Ortschaft)

Was wird gefördert und mit welchen Konditionen?

  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern
  • Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser, Räume für die gemeinschaftliche Nutzung sowie Co-Working Spaces
  • Erhaltung regionaltypischer Bausubstanz
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
  • Maßnahmen land-und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturell, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • Die Entwicklung von IT-und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung
  • Der Kauf sowie Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderungen von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen

Konditionen?

65 % der förderfähigen Kosten für Zuwendungsberechtigte nach Buchstabe a) maximal 250.000 € Förderung je Maßnahme;

35 % der förderfähigen Kosten für Zuwendungsberechtigte nach Buchstabe b) maximal 50.000 € Förderung je Maßnahme;

65 % der förderfähigen Kosten für Maßnahme zur Verbesserung der lokalen Basisdienstleistung, jedoch maximal 250.000,000 Förderung je Maßnahme;

35 % der förderfähigen Kosten für Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung der Bausubstanz, jedoch maximal 250.000 € je Maßnahme

Es können nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, deren förderfähigen Kosten im Einzelfall mehr als 20.000 € betragen.

Wo ist der Antrag zu stellen? 

Förderanträge könne auf der Förderplattform förderung.NRW, digital eingereicht werden:

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Richtlinie zur Struktur- und Dorfentwicklung
§§ 23 und 44 der LHO des Landes NRW

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster

Herr Grotendorst
Tel.: 0251 411 5178

Frau Althues
Tel.: 0251 411 4186

Frau Rabbe
Tel.: 0251 411 5100

Anfragen per Mail: dez33@brms.nrw.de

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