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Förderung


LIFE 2014 – 2020

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© Europäische Kommission

LIFE ist ein Finan­zierungs­instrument, mit dem die Europäische Union seit dem Jahr 1992 ausschließlich Umweltprojekte unterstützt. LIFE steht für L’Instrument Financier pour l’Environnement, auf Deutsch: Das Finanzierungsinstrument für die Umwelt: Förderung einer nachhaltigen Gemeinschaft. LIFE 2014 – 2020 löst das Programm LIFE+ der Förderperiode 2007 – 2013 ab. Es richtet sich auf die Unterstützung von Zielen im Umwelt- und Naturschutz sowie Klimaschutz.


Steckbrief

Förderberechtigte

Öffentliche oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen wie zum Beispiel nationale, regionale und lokale Behörden, im EU-Recht vorgesehene spezialisierte Stellen, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen oder Stiftungen

Förderbereiche

Teilprogramm Umwelt:

I. Umwelt und Ressourceneffizienz
II. Natur und Biodiversität
III. Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich

Teilprogramm Klimapolitik:

I. Klimaschutz
II. Anpassung an den Klimawandel
III. Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich

Konditionen

Gefördert werden Projekte,

  • deren Finanzierung gesichert ist,
  • die einen Europäischen Mehrwert haben,
  • die keine Daueraufgaben/gesetzliche Verpflichtungen sind.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
11. Dezember 2013 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 614/2007, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347/185 vom 20. Dezember 2013

Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. März 2014 über die Annahme des mehrjährigen Arbeitsprogramms von LIFE für den Zeitraum 2014 – 2017, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 116/1 vom 17. April 2014

Antragstellung

Anträge sind grundsätzlich bei der EU-Kommission zu stellen. Ausnahme: Anträge zum Schwerpunktbereich Natur und Biodiversität des Teilprogramms Umwelt, die mit Landesmitteln kofinanziert werden sollen. Hierzu erfolgt die Antragstellung für die Kofinanzierung über die zuständige Bezirksregierung beim Umweltministerium.

Informationen

Europäische Kommission
Generaldirektion Umwelt
LIFE Unit
BU-902/1
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel

Telefon: 00322 2991111
Telefax: 00322 2969556
E-Mail: envinfo@ec.europa.eu
ec.europa.eu//environment/life

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Referat N I 2 Gebietsschutz, Natura 2000
Postfach 120629
53048 Bonn

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3,
40476 Düsseldorf
Ansprechpartner beim Ministerium:
Georg Keggenhoff
0211 4566-714

Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster

Beinlich, Joachim
Dezernat 51

Telefon: 0251 411-1661
Telefax: 0251 411-81661

Poguntke, Maya
Dezernat 51

Telefon: 0251 411-4046
Telefax: 0251 411-84046

 

Ziele von LIFE

LIFE 2014 – 2020 unterstützt das 7. Umweltaktionsprogramm der Union „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ (2013 – 2020).

Mit LIFE 2014 – 2020 fördert die Union Maßnahmen

  • zur Bekämpfung der Folgen des Klimawandels,
  • des Verlustes an biologischer Vielfalt,
  • die Minimierung negativer Umweltauswirkungen auf die menschliche Gesundheit und
  • den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen und Abfall. 

LIFE soll folgenden Zielen dienen:

  • Einen Beitrag leisten zu Veränderungen in Richtung einer ressourceneffizienten kohlenstoffarmen und klimaneutralen Wirtschaft. 
  • Schutz und Verbesserung der Umweltqualität, Aufhalten der Biodiversitätsverluste.
  • Unterstützung des Natura 2000-Netzwerkes.
  • Die Einbindung und Anwendung umwelt- und klimapolitischer Ziele in den Mitgliedsstaaten fördern.
  • Unterstützung einer besseren umweltpolitischen Verwaltungspraxis, einschließlich einer verbesserten Einbindung von Zivilgesellschaft, NGOs und lokalen Akteuren.
  • Unterstützung der Implementierung der europäischen Umwelt-Aktionsprogramme.
  • Besonderer Bezug zu EU-Prioritäten: Ressourceneffizienz, Erhaltung von Biodiversität, Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel.

Schwerpunktbereiche für das Teilprogramm Umwelt

LIFE besteht aus zwei Teilprogrammen. Dem Teilprogramm Umwelt und dem Teilprogramm Klima. Beide Teilprogramme haben jeweils drei Schwerpunktbereiche. In diesen Schwerpunktbereichen verfolgt LIFE spezifische Ziele.

Für das Programm Umwelt lauten die Schwerpunkte:

  • Schwerpunktbereich A: Umwelt und Ressourceneffizienz,
  • Schwerpunktbereich B: Natur und Biodiversität,
  • Schwerpunktbereich C: Umweltpolitik und Umwelt.

Spezifische Ziele im Schwerpunktbereich Natur und Biodiversität

Die spezifischen Ziele im Bereich Natur und Biodiversität beinhalten:

  • Förderung, Weiterentwicklung, Verwaltung von Natura 2000,
  • Weiterentwicklung Umsetzung europäischer Umweltpolitik und Umweltrecht im Bereich Biodiversität (EU-Biodiversitätsstrategie 2020),
  • Verbesserung der Wissensgrundlage für Entwicklung, Implementierung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung.

Schwerpunktbereiche für das Teilprogramm Klima

Für das Teilprogramm Klima lauten die Schwerpunktbereiche:

  • Schwerpunktbereich A: Minderung der Folgen des Klimawandels/Klimaschutz,
  • Schwerpunktbereich B: Anpassung an den Klimawandel,
  • Schwerpunktbereich C: Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich.

Die Umsetzung der LIFE-Verordnung erfolgt durch zwei mehrjährige Arbeitsprogramme. Sie gelten für vier Jahre – von 2014 bis 2017 – beziehungsweise für drei Jahre – von 2018 bis 2020.

Antrag auf Förderung im Förderschwerpunkt Natur und Biodiversität bei der Bezirksregierung

Ablauf Antrag

© Bezirksregierung Münster

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Anträge auf Förderung für das Teilprogramm Umwelt und den dort enthaltenen Förderschwerpunkt II Natur und Biodiversität bearbeitet die Bezirksregierung für den Regierungsbezirk Münster. Das zuständige Dezernat 51 unterstützt und berät Antragsteller. Die Mitarbeiter nehmen Projektskizzen entgegen und bewerten sie. Anschließend leiten sie die Anträge mit Votum an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen weiter.

Förderkonditionen

Das Projekt muss dem Ziel Natur und Biodiversität der LIFE-Verordnung dienen und dem betreffenden Schwerpunktbereich B des Teilprogramms Umwelt zugeordnet werden können. Nur dann kann das Dezernat 51 der Bezirksregierung das Projekt bearbeiten. Projekte zu anderen Zielen werden direkt von Brüssel aus verwaltet.

Für Förderprojekte sind außerdem die Kriterien einer der folgenden Projektarten zu erfüllen:  

  • Pilotprojekt,
  • Demonstrationsprojekt,
  • Best-Practice-Projekt.

Für die Auswahl sind insbesondere die Klarheit, Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit sowie der europäische Mehrwert des Projektvorschlages entscheidend.

Die EU-Kofinanzierung beträgt im ersten Arbeitsprogramm in der Regel 60 Prozent. Für das Programm LIFE-Natur im Rahmen des Programmes Umwelt – Natur und Biodiversität ist in Ausnahmefällen auch eine Förderquote von bis zu 75 Prozent möglich. Das Land beteiligt sich an der Finanzierung.

Finanzrahmen 2014 – 2020

Für das LIFE-Programm stehen in der neuen Förderperiode 2014 – 2020 insgesamt 3,456 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen 2,592 Milliarden Euro auf das Teilprogramm Umwelt. Die restlichen 864 Millionen Euro finanzieren das Teilprogramm Klimapolitik.

LIFE-Projekte im Regierungsbezirk Münster

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