Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Ferienprogramme an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung

Bezeichnung Förderprogramm

Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.

Was ist die Zielsetzung?

Ziel ist die Gewährleistung einer individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler während der Schulferien.

Wie sind die Konditionen?

Eine Zuwendung kann bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  1. Durchführung von mehrtägigen Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung, auch als schulübergreifende Angebote bzw. schulträgerübergreifende Angebote unter Beteiligung von gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung.
  2. Durchführung der Maßnahmen gemäß Buchstabe a) durch pädagogisches Personal bzw. unmittelbar mit pädagogischen Aufgaben verbundenes Personal.
  3. Grundsätzliche Teilnahmemöglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler der gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung des jeweiligen Schulträgers. Der Schulträger entscheidet in eigenem Ermessen über die Kriterien zur Ermöglichung der Teilnahme bei einem Anmeldeüberhang.
  4. Durchführung von Gruppenangeboten.
  5. Durchführung mindestens einer Maßnahme im jeweiligen Durchführungszeitraum. Im Jahr 2023 hat eine Maßnahme in den Sommerferien und/oder Herbstferien und/oder Weihnachtsferien bis zum 31. Dezember 2023 stattzufinden.

Abweichend von Nummer 1.3 VV/VVG zu § 44 LHO kann die Förderung von Vorhaben bewilligt werden, die bereits ab dem 1. Januar 2023 begonnen worden sind.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

  • Projektförderung
  • Anteilfinanzierung
  • Zuschuss/Zuweisung

Die folgenden Ausgaben sind bis zu einer Höhe von insgesamt 8.500 Euro pro förderfähiger Schule zuwendungsfähig:

  • Personalausgaben für das durchführende Personal,
  • Sachausgaben, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Ferienprogramme stehen, insbesondere Materialkosten und Eintrittsgelder
  • Verpflegungskosten und
  • Fahrtkosten

Darüberhinausgehende und weitere Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig.

Es können nur tatsächliche Ausgaben bezuschusst werden. Rein kalkulatorische Kosten, für z. B. die Bereitstellung von Räumlichkeiten, können nicht gefördert werden.

Eigenanteile

Der Träger der Maßnahme erbringt für die Durchführung der Maßnahme Eigenanteile in Höhe von mindestens 10%.

Wo und wann ist der Antrag zu stellen?

Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum umfasst zunächst maximal den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Juli 2024. In weiteren Jahren ist der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum auf das Schuljahr beschränkt.

Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind nach dem Muster der Anlage 1 bis zum 30. September 2023 für das Kalenderjahr 2023 und das Schuljahr 2023/2024 einzureichen. Ab dem Schuljahr 2024/2025 hat eine Antragsstellung bis zum 31. Mai eines Jahres für das jeweils kommende Schuljahr zu erfolgen.

Für Maßnahmen im Regierungsbezirk Münster sind die Anträge an folgende Adresse zu richten:

Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
48128 Münster

Der Verwendungsnachweis ist nach dem Muster der Anlage 3 spätestens zum 31.10. des nachfolgenden Jahres vorzulegen.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Die Förderrichtlinie wurde mit Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12.06.2023 „Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung“ veröffentlicht. Eine Veröffentlichung in der BASS erfolgt nicht.

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