Förderung

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Förderprogramme von A – Z


JeKits

Was wird gefördert?

  • Anschaffung der für das Programm notwendigen Instrumente
  • Jedes Kind erhält zwei Unterrichtsstunden pro Woche
  • Der Unterricht wird von Lehrkräften des Bildungspartners erteilt

Wer wird gefördert:

  • Gemeinden oder Gemeindeverbände, in denen Grund- oder Förderschulen im Schuljahr 2023/2024 am JeKits-Programm im Schwerpunkt Instrumente teilnehmen
  • Bei Zusammenschlüssen : Kommunen für Verbände
  • Wie wird gefördert:
  • Anteilsfinanzierung, pro Instrument

Antragstellung und Fristen:

Anträge können im Zeitraum vom 02.05.2023 bis zum 15.09.2023 gestellt werden. Seit 2021 ist die Antragstellung nur digital möglich und wird online über das Kulturweb gestellt (bei Erstantragstellung ist eine Registrierung notwendig). Die Anträge für mehrere Einrichtungen einer Gemeinde / eines Trägers sind gebündelt zu stellen.

Rechtsvorschriften und Formulare

Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.

Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.

Rechtsvorschriften

Downloads

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Zusätzliche Informationen

Downloads

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