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Förderprogramme von A – Z
Kultur und Weiterbildung
Was wird gefördert?
- Projekte, die
- vorrangig junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren ansprechen,
- rezeptive und kreative Fähigkeiten stärken,
- in enger Zusammenarbeit mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen stattfinden,
- die Vernetzung der Weiterbildungsorganisationen/-träger mit anderen Akteuren der kulturellen Bildung in der Stadt, der Gemeinde oder der Region fördern,
- die Professionalisierung des künstlerischen Engagements im beruflichen oder ehrenamtlichen Bereich zum Ziel haben - Förderung bereits bestehender, aber deutlich weiterentwickelter Angebote ist möglich
Wer wird gefördert:
- Volkshochschulen und anerkannte Einrichtungen anderer Trägerschaften in Zusammenarbeit mit professionellen Künstler:innen und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen
Wie wird gefördert:
- Projektzuschüsse
Antragstellung und Fristen:
Anträge für Projekte können einmal jährlich bis zum 15.08. gestellt werden. Seit 2021 ist die Antagstellung nur digital möglich und wird online über das Kulturweb gestellt (bei Erstantragstellung ist eine Registrierung notwendig): www.kultur.web.nrw.de/onlineantrag
- Weitere Informationen zum Förderprogramm Kultur und Weiterbildung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Informationen zur Förderpolitik des Landes NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Weitere Informationen zur Antragstellung Kultur und Weiterbildung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften und Formulare
Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.
Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.
Rechtsvorschriften
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) (pdf, 465 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 208 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (pdf, 129 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturfördergesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)