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Elektronisches Gesundheits­berufe­register – eGBR


Länderbeirat des eGBR

Mit dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBRStVtr) haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung eines Länderbeirats für das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) geeinigt. Die Gesundheitsministerien der Bundesländer entsenden Vertreter:innen in den Länderbeirat. Vertreter:innen des Bundesministeriums für Gesundheit können an den Sitzungen des Länderbeirats teilnehmen.

Der Länderbeirat spricht u. a. Empfehlungen zur Optimierung der Arbeit des eGBR und zur Höhe seiner Gebührensätze aus, legt die Aufwandspauschalen für die bestätigenden Stellen fest und beschließt den Wirtschaftsplan des eGBR. Darüber hinaus erarbeitet der Länderbeirat Vorschläge zu den Aufgaben des Fachbeirats. Zu Grundsatzfragen kann der Länderbeirat Stellungnahmen des Fachbeirats einholen.

Welche Bundesländer sind im Länderbeirat des eGBR vertreten? 

Das eGBR ist eine gemeinsame Stelle der Länder und berücksichtigt bei seiner Arbeit die Belange und Interessen der Bürger:innen aller Bundesländer gleichermaßen. Daher sind die folgenden Bundesländer im Länderbeirat des eGBR vertreten:

  • das Land Baden-Württemberg
  • der Freistaat Bayern
  • das Land Berlin
  • das Land Brandenburg
  • die Freie Hansestadt Bremen
  • die Freie und Hansestadt Hamburg
  • das Land Hessen
  • das Land Mecklenburg-Vorpommern
  • das Land Niedersachsen
  • das Land Nordrhein-Westfalen
  • das Land Rheinland-Pfalz
  • das Saarland
  • der Freistaat Sachsen
  • das Land Sachsen-Anhalt
  • das Land Schleswig-Holstein
  • der Freistaat Thüringen

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