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08.03.2024
Bezirksregierung Münster setzt sich für Bildungsgerechtigkeit ein

Noch vor den Osterferien wird es Informationsveranstaltungen zu den geplanten Abordnungen für die Lehrkräfte geben.

Münster/Regierungsbezirk Münster. Die Bezirksregierung Münster setzt sich für eine gerechte Unterrichtsversorgung an allen Schulen im Regierungsbezirk ein, um allen Schulkindern des Bezirks die gleichen Bildungschancen zu geben.

Insbesondere in den Regionen Bottrop, Gelsenkirchen und Recklinghausen können Stellenbedarfe auch im kommenden Schuljahr 2024/25 über Einstellungen kaum gedeckt werden, sodass es dort voraussichtlich eine Versorgungslücke geben wird. Dies gilt in besonderem Maße für die Grundschulen. Die genaue Zahl der offenen Stellen kann noch nicht benannt werden, da die Bedarfssituation aufgrund der laufenden Einstellungs- sowie Abordnungs- und Versetzungsverfahren derzeit sehr dynamisch ist.

Zur gleichmäßigen Unterrichtsversorgung sind daher auf der Grundlage des Handlungskonzepts des Schulministeriums (https://www.schulministerium.nrw/handlungskonzept-unterrichtsversorgung) auch für das kommende Schuljahr 2024/25 Abordnungen in die Grundschulen dieser Regionen erforderlich. Bei der Auswahl der Personen werden unter anderem die Personalausstattung der Schulen, besondere schulische Herausforderungen, die Zusammensetzung des Kollegiums sowie persönliche Umstände der Lehrkraft berücksichtigt. Dabei wird zunächst auch abgefragt, welche Lehrkräfte freiwillig bereit sind, sich abordnen zu lassen.

Die unterstützenden Schulen aus dem gesamten Regierungsbezirk Münster sind bereits im Februar 2024 gebeten worden, Lehrkräfte zu benennen, die nach den Sommerferien mit Beginn des neuen Schuljahres für eine Abordnung an eine andere Schule in Betracht kommen. Dieser frühzeitige Einstieg in das Verfahren soll Lehrkräften und Schulen Planungssicherheit für das nächste Schuljahr geben. Noch vor den Osterferien wird es Informationsveranstaltungen zu den geplanten Abordnungen für die Lehrkräfte geben.

Lehrkräfte können, wenn dienstliche Gründe vorliegen, vorübergehend ganz oder teilweise an eine andere Dienststelle abgeordnet werden. Dies ist keine Spezialregelung für den Schulbereich, sondern sie gilt nach den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen gleichermaßen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst und somit auch für Lehrkräfte im Landesdienst.

Bei einer Abordnung handelt es sich um einen vorübergehenden Wechsel der Dienststelle und nicht um eine dauerhafte Versetzung an eine andere Stammschule, sodass alle abgeordneten Lehrkräfte nach Ablauf dieser Zeit an ihre ursprünglichen Schulen zurückkehren können. Der Abordnungszeitraum beträgt dabei bis zu zwei Jahre.

Bei den Abordnungen handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen. Dabei erfolgt eine Bewertung durch die Schulaufsichtsbehörde. Hierbei berücksichtigt diese sämtliche Umstände des Einzelfalls und trifft eine Entscheidung unter Abwägung der dienstlichen Belange (öffentliches Interesse) und der individuellen Belange der Lehrkraft.

Die Schulaufsichtsbehörde berücksichtigt bei ihrer Entscheidung auch die Stellungnahme der jeweiligen Schulleitung. Die Entscheidungszuständigkeit verleibt jedoch bei der Schulaufsichtsbehörde. Darüber hinaus sind bei Abordnungen in der Regel auch die örtlichen Personalvertretungen zu beteiligen.

Die Notwendigkeit für diese Personalmaßnahmen ergibt sich aus der Verantwortung des Landes, in allen Regionen für Bildungsgerechtigkeit zu sorgen.

Bei den sogenannten Kaskaden-Abordnungen, die für das kommende Schuljahr 2024/25 geplant sind, werden Lehrkräfte vom Gymnasium an möglichst nahegelegene Grundschulen abgeordnet. Von diesen Grundschulen werden dann wiederum Lehrkräfte an unterversorgte Grundschulen abgeordnet. Personell gut aufgestellte Schulen helfen also personell weniger gut aufgestellten Schulen.

Diese Vorgehensweise reduziert die Fahrtwege für die einzelnen abgeordneten Lehrkräfte.

Da die Vorbereitungen für das kommende Schuljahr gerade erst angelaufen sind, ist eine valide Auskunft bezüglich der Anzahl der künftigen Abordnungen aus/von bzw. an welche(n) Gemeinden und Schulen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich.

"Ein besonderer Dank gilt allen Lehrkräften, die sich bisher freiwillig für eine Abordnung gemeldet haben", betont Regierungspräsident Andreas Bothe.

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