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Ein grüner Taschenrechner liegt auf mehreren Geldscheinen

© Bezirksregierung Münster


06.03.2024
Haushalte 2024 der Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen

Die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Münster trägt dafür Sorge, dass Kommunen im Regierungsbezirk ihre Selbstverwaltung im Rahmen des geltenden Rechts ausüben. Die Schwerpunkte der Kommunalaufsicht liegen in der Allgemeinen Kommunalaufsicht und der Finanzaufsicht.

Die Bezirksregierung Münster prüft im Rahmen der Finanzaufsicht haushaltsrechtliche Satzungen und Sicherungskonzepte.

Die Behörde ist zuständig für die Überprüfung der Haushalte der Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie für die drei kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster. 

Die Pressemitteilungen zu den einzelnen Haushalten werden nach Abschluss der Prüfungen an dieser Stelle gesammelt veröffentlicht:


Stadt Münster: Haushalt bestätigt (31.01.2024)

Pressemitteilung vom 31.01.2024

Münster. Der Haushalt 2024 der Stadt Münster wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und nun bestätigt.

Der Rat der Stadt Münster hatte am 13. Dezember 2023 den Haushalt für das Jahr 2024 beschlossen. Gesamterträgen in Höhe von 1,565 Milliarden Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,622 Milliarden Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 56,7 Millionen Euro ab. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen.

Die Plandaten sehen einen Verbrauch der Ausgleichsrücklage im Jahr 2025 vor. Daher könnte bereits der Haushalt 2025 einer aufsichtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung bedürfen.

Die Stadt Münster wird für das Haushaltsjahr 2024 und die Planjahre bis 2027 Investitionen in Höhe von 1,148 Milliarden Euro, insbesondere für Baumaßnahmen, tätigen.

Die derzeitigen gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen wie Konsumflaute, Ukraine- und Nahostkrieg, Inflation und steigende Zinsen wirken sich auch auf die Haushaltsplanung der Stadt Münster deutlich aus.

Wesentliche Ursache für die geplanten Jahresfehlbeträge bleibt das fortbestehende Missverhältnis von Erträgen und Aufwendungen. Auch die weiter zunehmende hohe Ertragskraft der Stadt Münster reicht hier nicht aus, um die steigenden Aufwendungen zu decken.

Kreis Coesfeld: Haushalt bestätigt (07.02.2024)

Pressemitteilung vom 07.02.2024

Münster/Kreis Coesfeld. Der Haushalt 2024 des Kreises Coesfeld wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und nun genehmigt.

Gesamterträgen in Höhe von 501,867 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 508,997 Millionen Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 7,130 Millionen Euro ab. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen. Wie in den Vorjahren hat sich der Kreis auch für das Haushaltsjahr 2024 entschieden sein Eigenkapital in Anspruch zu nehmen, um die kreisangehörigen Kommunen zu entlasten.

Der Umlagesatz der Kreisumlage liegt mit 31,14 Prozent um 3,74 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Unter Berücksichtigung dieses Hebesatzes und der aktuellen Umlagegrundlage steigt der Ertrag aus der Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr auf 110,967 Millionen Euro.

Der Umlagesatz der Jugendamtsumlage sinkt um 1,86 Prozentpunkte auf 23,27 Prozent. Der Zahlbetrag steigt um 5,288 Millionen Euro auf 50,494 Millionen Euro.

Der Kreis Coesfeld hat für das Haushaltsjahr 2024 Investitionen in Höhe von 46,209 Millionen Euro geplant. Schwerpunkte des diesjährigen Investitionsprogramms sind insbesondere Baumaßnahmen am Richard von Weizäcker Berufskolleg, am Kreishaus, im Straßen- und Radwegbau sowie die Errichtung einer Wohnanlage in Lüdinghausen. Für die Folgejahre 2025 bis 2027 sind weitere Investitionen von rund 126,647 Millionen Euro vorgesehen.

 

Kreis Recklinghausen: Haushalt bestätigt (05.02.2024)

Pressemitteilung vom 05.02.2024

Münster/Kreis Recklinghausen. Der Haushalt 2024 des Kreises Recklinghausen wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und mit dem beschlossenen Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 36,26 Prozent genehmigt.

Gesamterträgen in Höhe von 1,463 Milliarden Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,489 Milliarden Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 25,544 Millionen Euro ab. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen.

Der Kreis Recklinghausen wird für das Haushaltsjahr 2024 Investitionen in Höhe von 65,336 Millionen Euro tätigen. Schwerpunkte des diesjährigen Investitionsprogramms sind insbesondere Baumaßnahmen an den Berufskollegs und am Kreishaus, der Bau von Brücken und Straßenbaumaßnahmen sowie eine geplante Finanzanlage.

Für die Jahre 2025 bis 2027 sind Fehlbeträge in einer Gesamthöhe von 172,470 Millionen Euro eingeplant. Diese sollen durch die entsprechenden Verringerungen der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, sodass auch diese Haushaltsjahre fiktiv ausgeglichen sind. 

Kreis Steinfurt: Haushalt bestätigt (06.03.2024)

Pressemitteilung vom 06.03.2024

Münster/Kreis Steinfurt. Der Haushalt 2024 des Kreises Steinfurt wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und nun genehmigt.

Gesamterträgen in Höhe von 822,184 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 824,423 Millionen Euro gegenüber. Somit ist ein geplanter Jahresfehlbetrag von 2,238 Millionen Euro zu erwarten.

Die erwarteten ordentlichen Erträge und Aufwendungen lassen eine ausgewogene und kontinuierlich positive Entwicklung erkennen.

Der Umlagesatz der Kreisumlage liegt mit 31,5 Prozent um 2,8 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Die Jahre der mittelfristigen Ergebnisplanung werden mit ausgeglichenen Jahresergebnissen geplant.

Der Kreis Steinfurt plant in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionsmaßnahmen, insbesondere im Bereich Schulbau und Hochbau.

Kreis Warendorf: Haushalt bestätigt (29.02.2024)

Pressemitteilung vom 29.02.2024

Münster/Kreis Warendorf. Der Haushalt 2024 des Kreises Warendorf wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und mit dem beschlossenen Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 32,0 Prozent genehmigt. Der Hebesatz der Jugendamtsumlage wurde auf 22,4 Prozent festgesetzt.

Gesamterträgen in Höhe von 577,257 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 589,222 Millionen Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 11,965 Millionen Euro ab. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen.

Der Kreis Warendorf wird für das Haushaltsjahr 2024 Investitionen in Höhe von 36,5 Millionen, insbesondere für Baumaßnahmen im Straßenbau und im Radwegbau tätigen.

In den Jahren 2025 und 2026 sind weitere Defizite vorgesehen. Ursache für die geplanten Jahresfehlbeträge sind steigende Kosten insbesondere in den Bereichen Soziales und Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie steigende Personalaufwendungen aufgrund beschlossener Tarif- und Besoldungserhöhungen.

Seit 2017 arbeitet der Kreis Warendorf an einem konsequenten Abbau der Verschuldung im investiven Bereich, was eine grundsätzliche positive Tendenz erkennen lässt.

Stadt Gelsenkirchen: Haushalt bestätigt (27.02.2024)

Pressemitteilung vom 27.02.2024

Münster/Gelsenkirchen. Der Haushalt 2024 der Stadt Gelsenkirchen wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und bestätigt.

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat am 7. Dezember 2023 den Haushalt für das Jahr 2024 beschlossen. Gesamterträgen in Höhe von 1.358 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.423 Millionen Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 53,951 Millionen Euro ab. Durch entsprechende Anstrengungen konnte die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes abgewendet werden.

Im Haushalt 2024 der Stadt Gelsenkirchen übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, dennoch gilt der Haushalt als ausgeglichen da die Stadt auf ihre Rücklagen zurückgreifen kann. Die Jahre der mittelfristigen Ergebnisplanung werden allerdings mit Fehlbeträgen geplant.

Die Stadt Gelsenkirchen plant in den kommenden Jahren wichtige Investitionen, insbesondere im Bereich Schulbau, Klimaschutz und Stadterneuerung.

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