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Ankommen und Aufholen nach Corona
Hinweise aus der BR MS zu Fördermöglichkeiten von Kultureller Bildung in der Schule
Extra-Geld (Schulbudget)
Projektmöglichkeiten
- Besuche außerschulischer Lernorte,
- Aktivitäten, die das Miteinander-Lernen stärken (z. B. mit Unterstützung von Dienstleistern),
- die Anschaffung von Fördermaterialien zur kulturellen Bildung,
- Initiierung von kulturellen Projekten
- die Förderung von Projekten wie „Schüler helfen Schülern“
Beispiele aus dem Bereich kulturelle Bildung
- Kooperationsprojekt mit Museen, Theatern, Orchestern
- Kooperation mit einzelnen Künstlern
- Restart 22 − Chancen für die Bildung der Zukunft
- lernBAR: Workshops zur kulturellen Unterrichtspraxis
- Kreativpotenzial entfalten NRW
Das Budget wird der Schule unmittelbar zur Verfügung gestellt und die Schulleitung entscheidet über die Verwendung. Die Abrechnung erfolgt über die Rechnungsstellung eines Kooperationspartners (Verein, Träger der Jugendhilfe) oder einer Einzelperson.
Extra-Geld (Schulträgerbudget)
Projektmöglichkeiten
- schulübergreifende Angebote zur Aufarbeitung von Lernrückständen. Beispiele hierfür können sein:
- Kooperation mit der freien Kulturszene im Bereich der kulturellen Bildung - Finanzierung weiterer Ausgaben (z.B. Schülertransport im Zusammenhang von Fördermaßnahmen, Overheadkosten in angemessenem Umfang)
- Investitionen dürfen nicht getätigt werden
Das Budget steht dem Schulträger zur Verfügung, der über die Verausgabung entscheidet. Für die Abrechnung genügt die Rechnungsstellung eines Kooperationspartners (Verein, Träger der Jugendhilfe) oder einer Einzelperson.
Projektpreis Kulturelle Bildung
Konzept
- Auszeichnung herausragender Kooperationsprojekte und –profile
- Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen sowie Träger, Vereine und Initiativen, die ein kulturelles Profil erarbeitet haben oder ein solches entwickeln
- Auch Schulen können sich unter bestimmten Voraussetzungen bewerben
- Ausgezeichnet werden drei Einrichtungen, Träger, Vereine oder Initiativen mit einem Preisgeld von je 20.000,00 €
- Bis zu vier Bewerbungen können außerdem mit jeweils 5.000,00 € unterstützt werden
Verfahren
- Bewerbungen bis Ende Januar 2022 digital
- Fachjury wählt Projekte aus
- Auszeichnung im Rahmen einer Festveranstaltung voraussichtlich am 17.03.2022
Projektfonds Kulturelle Bildung im Ruhrgebiet
Projektmöglichkeiten
- Durchführung von künstlerischen, ruhrgebietsbezogenen Kooperationsprojekten zur Stärkung Kultureller Bildung in Schulen im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr
- Kooperation der Schulen mit Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Jugendarbeit oder Künstler:innen
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg bei Bildungspartner NRW. Für Projekte im laufenden und folgenden Schuljahr ist Antragsfrist der 21.02.2022. Bewilligungsbehörde sind die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.