Förderung

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Digitalisierung an Schulen


Digitale Schule
Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte

Bezeichnung Förderprogramm

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für die digitale Ausstattung von Lehrkräften an Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

  • Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und
  • Träger von genehmigten Ersatzschulen
  • Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Altenpflegegesetzes und (Kinder-)Krankenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes beziehungsweise Pflegeschulen nach § 9 PflBG sowie von den Bezirksregierungen staatlich anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen (Ergotherapie, Logopädie, Berufe in der Physiotherapie, pharmazeutischtechnische Assistenz, Podologie, Hebammen, Orthoptik, medizinischtechnische Assistenz und Diätassistenz. 

Was wird gefördert?

Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Lehrkräfte einschließlich der Inbetriebnahme und der dafür erforderlichen Software sowie des für den Einsatz der mobilen Endgeräte erforderlichen Zubehörs.

Wie sind die Voraussetzungen?

Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs, um diese Lehrkräften zur dienstlichen Aufgabenerledigung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ausnahmsweise gilt die Förderung von Vorhaben als bewilligt, die bereits seit dem 16. März 2020 begonnen worden sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 500 Euro brutto pro mobilem dienstlichem Endgerät einschließlich der Inbetriebnahme, der erforderlichen Software sowie des erforderlichen Zubehörs (inkl. Nebenausgaben). Sachausgaben für die Wartung, den Support und den Betrieb der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Es ist sicherzustellen, dass die schulgebundenen mobilen Endgeräte sofort verwendet und in die schulische Infrastruktur integriert werden können. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich zu einer zentralen Geräteverwaltung. Dazu können bestehende Strukturen genutzt werden. Sollten diese nicht oder nicht im ausreichenden Maße vorhanden sein, verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger, diese spätestens innerhalb von 24 Monaten zu schaffen. Der Schulträger stellt den Lehrkräften die digitalen Endgeräte für eine unentgeltliche Nutzung zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen für die digitalen Endgeräte sind durch den Schulträger festzulegen und die Zustimmung der Lehrkräfte zu den Nutzungsbedingungen ist sicherzustellen. Der Zuwendungsempfänger weist in geeigneter Form auf die Förderung durch das Land hin (z. B. Aufkleber auf den beschafften mobilen Endgeräten).

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Dokumente/Links für Schulträger von Gesund­heits-/Pflege­schulen

Technischer Hinweis zur digitalen Signatur des Antrags: Webformulare unterstützen keine digitalen Signaturen. Wenn Sie den Antrag digital unterzeichnen möchten, müssen Sie den Antragsvordruck vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer speichern. Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Antrags-Link und wählen „Ziel (oder Link) speichern unter“. Der gespeicherte Vordruck kann nun direkt mit einem entsprechenden Programm aufgerufen, ausgefüllt und signiert werden. Wir bitten um Zusendung an: gigabit@brms.nrw.de.


Dokumente und Links für kommunale Schulträger und Ersatzschulträger

Technischer Hinweis zur digitalen Signatur des Antrags: Webformulare unterstützen keine digitalen Signaturen. Wenn Sie den Antrag digital unterzeichnen möchten, müssen Sie den Antragsvordruck vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer speichern. Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Antrags-Link und wählen „Ziel (oder Link) speichern unter“. Der gespeicherte Vordruck kann nun direkt mit einem entsprechenden Programm aufgerufen, ausgefüllt und signiert werden. Wir bitten um Zusendung an: gigabit@brms.nrw.de.

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