Förderung

Hauptinhalt

Digitalisierung an Schulen


DigitalPakt Schule

Bezeichnung Förderprogramm

Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen.

Wer wird gefördert?

  • Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft,
  • Träger von genehmigten Ersatzschulen,
  • Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Altenpflegegesetzes und (Kinder-) Krankenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes beziehungsweise Pflegeschulen nach § 9 PflBG sowie
  • von den Bezirksregierungen staatlich anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen.

Was wird gefördert?

  1. IT-Grundstruktur
    1. Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen,
    2. schulisches WLAN,
    3. Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen.
  2. Digitale Arbeitsgeräte
    insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung, die berufsbezogene Ausbildung oder Lehrerarbeitsplätze.
  3. Schulgebundene mobile Endgeräte
    insbesondere Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones.
  4. Regionale Maßnahmen
    1. Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbei zu führen, die Service-Qualität bestehender Angebote zu steigern oder die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern;
    2. Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich der Zuwendungsempfänger.

Wie sind die Voraussetzungen?

Es muss bis zur Abschlussrechnung der Maßnahme ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorliegen, das von der Schule und dem Zuwendungsempfänger gemeinsam erstellt worden ist. Dies ist im Antrag zu bestätigen. Dieses setzt sich aus Teilen des schulischen Medienkonzeptes zusammen und beinhaltet Bestandsaufnahmen, pädagogisch begründete Planungen und Vereinbarungen zur IT-Grundstruktur und medialen Ausstattung der Schule sowie eine Planung zur bedarfsgerechten Qualifizierung der Lehrkräfte u.a. durch die Nutzung des staatlichen Fortbildungssystems für Lehrerinnen und Lehrer. Eine entsprechende Vorlage finden Sie unten auf der Seite zum Download.

Sie können entscheiden, ob Sie für die Beantragung zunächst das vereinfachte Formular und die Erklärung wählen und das komplett ausgefüllte technisch-pädagogische Einsatzkonzept zur Schlussabrechnung einreichen oder ob Sie das Konzept von vornherein dem Antrag beifügen. Letzteres kann dazu beitragen, nicht förderfähige Bestandteile der Förderanträge bereits im Vorfeld zu erkennen und bei allen Beteiligten zu mehr Transparenz im Antragsverfahren führen.

Auch wenn das technisch-pädagogische Einsatzkonzept erst zum Ende der Maßnahme eingereicht wird, bleiben die Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung sowie eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte weiterhin Bestandteil des Antrages. Für diesen Zweck wurde ein vereinfachtes Formular entwickelt. Dem Antragsdokument ist in diesem Fall zusätzlich die „Erklärung zum Verzicht der Vorlage des technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes“ als Bestätigung beizulegen. Beide Dokumente stehen Ihnen unten auf der Seite zum Download zur Verfügung steht.

Bei mobilen Endgeräten muss die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und schulisches WLAN vorliegen.

Für Investitionen zur IT-Grundstruktur muss eine Investitionsplanung erstellt werden.

Ein Konzept des Antragsstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support muss beigebracht werden.

Der Zuwendungsempfänger weist in geeigneter Form auf die Förderung durch das Land hin (z. B. Aufkleber auf den beschafften mobilen Endgeräten).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung wird in Höhe von höchstens 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.

Budgetverfahren

Um die Planung sicherzustellen werden für die Schulträger bis zum 31.07.2022 Budgets gebunden. Ab dem 01.08.2022 entfällt die Bindung an die Schulträgerbudgets nach Nr. 5.4 a. Ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge können bewilligt werden, wenn hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag

Das Gemeindefinanzierungsgesetz wie auch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.

Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen. Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.

Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht beizufügen.

Downloads und weitere Links

Verwandte Themen

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}